Darüber hinaus äussert sie sich zur Diagnose bezüglich welcher sich keine Abweichungen zum Gutachten von Dr. C.__ ergeben. Aus diesem Bericht ergeben sich keine Anhaltspunkte, wonach das Gutachten Dr. C.__ an Aktualität eingebüsst hätte. Gemäss seiner Expertenmeinung verlange das festgestellte Störungsbild des Exploranden in jedem Fall eine langwierige psychotherapeutische und allenfalls auch pharmako-therapeutische Behandlung. Ein Erfolg der Therapie werde nur über eine gelungene therapeutische Beziehungsgestaltung möglich sein. Das setze einen sehr langen therapeutischen Prozess voraus.