Im Weiteren kann auf die Ausführungen in der Verfügung vom 19. Mai 2020 verwiesen werden (amtl. Bel. 28). Der Beweisantrag betreffend Zeugeneinvernahme von H.__ ist infolgedessen abzulehnen. 2.4.3.2. Zeugeneinvernahme I.__, J.__, E.__, F.__, G.__ Des Weiteren liess der Berufungskläger die Einvernahmen von I.__, J.__, E.__, F.__ und G.__ als Zeugen beantragen. Dazu liess er vorbringen, die Zivilklägerin sei wiederholt in Kontakt mit Personen aus dem Umfeld des Berufungsklägers getreten und sie trage Beziehungsstreitigkeiten zwischen ihr und dem Berufungskläger auf weiter Ebene aus, sie versuche diese Personen zu ihren Gunsten zu beeinflussen.