Mit einer kurzen Begründung der Berufungsanträge soll somit Klarheit über die angefochtenen Punkte geschaffen werden, ohne dass dabei bereits eine ausführliche Begründung der Berufung oder detaillierte rechtliche Erörterungen verlangt werden. Diese Vorgehensweise steht im Einklang mit der bundesgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_745/2017 vom 12. März 2018 E. 1.3 mit Hinweis), wonach es im Berufungsverfahren zulässig ist, zuerst dem Berufungskläger das Wort zu erteilen, damit dieser seine Argumente gegen das erstinstanzliche Urteil präsentieren kann.