Im erstinstanzlichen Verfahren tritt die Staatsanwaltschaft als Anklägerschaft auf und legt dem Gericht mit Anklageschrift die dem Beschuldigten vorgeworfenen Sachverhalte sowie Delikte vor. Allen Beteiligten ist dabei klar, welche Delikte dem Beschuldigten gestützt auf welchen Sachverhalt vorgeworfen werden. Das erstinstanzliche Gericht kann deshalb die beschuldigte Person gezielt befragen.