Erst aufgrund des Rapports der Kantonspolizei Nidwalden vom 6. August 2017 über 44 Seiten, welcher bei der Staatsanwaltschaft am 11. August 2017 einging, konnte sich letztere über das ganze Ausmass bzw. das Bestehen eines genügenden Anfangsverdachts ein Bild machen. Gestützt darauf wurde Rechtsanwältin Stefanie Widmer rückwirkend per 17. August 2017 als notwendige Verteidigung eingesetzt. Es sind keine Hinweise ersichtlich, wonach die Staatsanwaltschaft bereits zu einem früheren Zeitpunkt eine Untersuchung hätte eröffnen sollen. Der Berufungskläger wurde zudem stets auf die Möglichkeit einer freiwilligen Verteidigung hingewiesen.