2. Grundlegendes 2.1. Rügen Anlässlich der Berufungsverhandlung wurden verschiedene Vorfragen aufgeworfen (vgl. sogleich E. 2.2 f.) und Beweisanträge gestellt (vgl. E. 2.4). Darauf wird sogleich eingegangen und danach folgen Ausführungen zur vorinstanzlichen Würdigung sowohl der berufungs- wie auch der zivilklägerischen Aussagen (vgl. E. 3.2). Neben dem Schuldspruch (vgl. E. 4) rügte der Berufungskläger die Strafzumessung und den Widerruf des Strafbefehls (vgl. E. 5), die Anordnung der stationären therapeutischen Massnahme (vgl. E. 6), die Verwendung der beschlagnahmten Vermögenswerte zu Gunsten der Zivilklägerin (vgl. E. 7) sowie den Entscheid im Zivilpunkt (vgl. E. 8).