7 betreffend Widerruf des Strafbefehls vom 11. Dezember 2015 bzw. die damit ausgesprochene bedingte Geldstrafe; − Dispositiv-Ziff. 8.1 betreffend Schadenersatz und Genugtuung zugunsten der Zivilklägerin; − Dispositiv-Ziff. 8.2 betreffend Verwendung und Verrechnung des beschlagnahmten Vermögensbetrages zur teilweisen Deckung der Zivilforderung der Zivilklägerin; − Dispositiv-Ziff. 9.1-9.2 betreffend sichergestellte Bargelder zur Deckung der Verfahrenskosten sowie zur Verrechnung mit der ausgefällten Busse; − Dispositiv-Ziff. 12 betreffend Verteilung der Verfahrenskosten; − Dispositiv-Ziff. 14.1-14.2 betreffend Entschädigung der zivilklägerischen Rechtsbeiständin.