2. Das Urteil des Kantonsgerichts des Kantons Nidwalden vom 28. März 2019 sei in Ziffer 3 des Urteilsspruchs wie folgt aufzuheben und abzuändern: […] 2.2. Eventualiter im Falle einer Ausfällung einer Freiheitsstrafe: Der Beschuldigte sei zu bestrafen mit einer Freiheitsstrafe von höchstens einem Jahr, unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungshaft von 122 Tagen und des vorzeitigen Massnahmenvollzugs (stationäre Einleitung im Umfang von 44 Tagen und ambulante Massnahme Anrechnung Termine bei Dr. D.__ zu 1/8). […]