O. Zur Berufungsverhandlung vom 16. Juli 2020 erschienen der Berufungskläger mit seiner amtlichen Verteidigerin, die Zivilklägerin mit ihrer Rechtsvertreterin sowie die Staatsanwaltschaft. Die Zivilklägerin und der Berufungskläger wurden, jeweils unter gegenseitiger Abwesenheit, befragt. Anlässlich der Berufungsverhandlung liess der Berufungskläger durch seine Rechtsbeiständin an seinen Anträgen festhalten und ergänzte diese um die folgenden beiden Eventualanträge: « […]