L. Mit Verfügung vom 20. Mai 2020 wurde zur Berufungsverhandlung vom 16. Juli 2020, 08:30 Uhr, vorgeladen und den Parteien die Zusammensetzung des Gerichts und der vorgesehene Verhandlungsablauf mitgeteilt (amtl. Bel. 30). M. Das Gesuch der amtlichen Verteidigerin um Entlassung aus der amtlichen Verteidigung vom 15. Mai 2020 (amtl. Bel. 27) wurde mit Verfügung vom 20. Mai 2020 (amtl. Bel. 31) abgelehnt. Der Berufungskläger stellte mit Schreiben vom 26. Mai 2020 ein persönliches Gesuch um Wechsel der amtlichen Verteidigung, unter Beilage diverser Schreiben (amtl. Bel. 34). Mit Verfügung des Obergerichts Nidwalden vom 4. Juni 2020 wurde auch dieses Gesuch abgewiesen (amtl. Bel. 35).