Am 7. Mai 2020 war das Vernehmlassungsverfahren zu den Beweisanträgen abgeschlossen und mit Beweisverfügung der Verfahrensleitung, datiert vom 19. Mai 2020, wurde das Beweisverfahren vorläufig erledigt (amtl. Bel. 28). Aufgrund des gutgeheissenen Antrags auf Edition der Untersuchungsakten STA-Nr. A1 18 2058 reichte die Staatsanwaltschaft mit Schreiben vom 27. Mai 2020 die Untersuchungsakten ein (auf USB-Stick; amtl. Bel. 33). Diese wurden mit Verfügung vom 10. Juni 2020 des Obergerichts Nidwalden an die Staatsanwaltschaft zurückgesendet, ohne den Inhalt des Verfahrensdossiers zu den Akten zu nehmen (amtl. Bel. 36).