K. Bezüglich der berufungsklägerischen Beweisanträge wurde am 23. Januar 2020 ein Vernehmlassungsverfahren eingeleitet (amtl. Bel. 11). Mit Eingabe vom 10. Februar 2020 stellte auch die Staatsanwaltschaft einen Beweisantrag (amtl. Bel. 13). Der Berufungskläger stellte mit Schreiben vom 20. April 2020 weitere Beweisanträge (amtl. Bel. 22). Auch zu diesen weiteren Beweisanträgen wurde den anderen Verfahrensbeteiligten jeweils das rechtliche Gehör gewährt (amtl. Bel. 14, 23).