Ebenfalls mit Schreiben vom 4. Dezember 2019 erneuerte die Zivilklägerin ihr bereits vor erster Instanz gestelltes und bewilligtes Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege. Mit Präsidialentscheid vom 13. Dezember 2019 (P 19 27) wurde der Zivilklägerin für das vorliegende Berufungsverfahren die unentgeltliche Rechtspflege erteilt sowie Rechtsanwältin Therese Rotzer- Mathyer als unentgeltliche Rechtsbeiständin beigeordnet. Nach Zustellung der Berufungserklärung mit Schreiben vom 13. Dezember 2019 (amtl. Bel. 6) liessen weder die Staatsanwaltschaft (amtl. Bel. 9) noch die Zivilklägerin (amtl. Bel. 7) Nichteintreten auf die Berufung und/oder Anschlussberufung beantragen.