Die Kosten der Rechtsvertretung der Privatklägerin für das gerichtliche Verfahren ab dem 16. Januar 2019 werden zu drei Vierteln zulasten des Staates verlegt. Die Gerichtskasse Nidwalden wird zufolge Kostenverteilung und Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege (SP 19 1) angewiesen, Therese Rotzer-Mathyer, Hophan & Rotzer Advokatur und Notariat, den Betrag von Fr. 6'090.75 auszubezahlen.