Das Urteil des Kantonsgerichts des Kantons Nidwalden vom 28. März 2019 sei in Ziffer 14.2 des Urteilsspruchs wie folgt aufzuheben und abzuändern: Die Honorarnote der unentgeltlichen Rechtsvertreterin der Privatklägerin, Rechtsanwältin Therese Rotzer-Mathyer, für das gerichtliche Verfahren ab dem 16. Januar 2019 wird im Umfang von Fr. 6'090.75 (Honorar Fr. 5'535.20 [25.16 h à Fr. 220.00], Spesen Fr. 120.10 sowie 7.7% Mehrwertsteuer Fr. 435.45) genehmigt. Die Kosten der Rechtsvertretung der Privatklägerin für das gerichtliche Verfahren ab dem 16. Januar 2019 werden zu drei Vierteln zulasten des Staates verlegt.