StGB für die Dauer von drei Jahren verboten: - (...); - (...); - (…); - (…); - (…); - mit Mitarbeitern der Arbeitgeberin der Privatklägerin (Spitex V.__) Kontakt aufzunehmen, namentlich auf telefonischem, schriftlichem und elektronischem Weg. 6. Das Urteil des Kantonsgerichts des Kantons Nidwalden vom 28. März 2019 sei in Ziffer 7 des Urteilsspruchs wie folgt aufzuheben und abzuändern: Der Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Nidwalden vom 11. Dezember 2015 sei nicht zu widerrufen und es sei eine richterliche Verwarnung auszusprechen.