− mit der Privatklägerin Kontakt aufzunehmen, namentlich auf telefonischem, schriftlichem, postalischem und elektronischem Weg; − der Privatklägerin Gegenstände irgendwelcher Art zu hinterlegen, namentlich in der Nähe ihres Wohn- und Arbeitsortes sowie in der Nähe ihrer Fahrzeuge; − mit Freunden, Bekannten sowie Mitarbeitenden der Privatklägerin Kontakt aufzunehmen, namentlich auf telefonischem, schriftlichem, postalischem und elektronischem Weg (ausgenommen gemeinsame Freunde und Bekannte).