F. Nach zahlreichen Beweiserhebungen (Hausdurchsuchung und Beschlagnahme, forensischpsychiatrisches Gutachten [Dr. med. C.__], Auskunft über Geschäftsbeziehungen mit der Raiffeisenbank, delegierte Einvernahmen, Erstellung eines DNA-Profils etc.) erhob die Staatsanwaltschaft Nidwalden beim Kantonsgericht Nidwalden am 29. August 2018 Anklage (VI-Akten, Register 2, Anklageschrift). Für den Verfahrensablauf bis zum erstinstanzlichen Urteil wird im Übrigen auf dasselbe verwiesen (Art. 82 Abs. 4 StPO [Strafprozessordnung, SR 312.0]).