verlängerte das Zwangsmassnahmengericht die Untersuchungshaft am 9. Oktober 2017 bis zum 2. Januar 2018 (STA-act. 7.1.205 ff.). Das Obergericht Nidwalden, Beschwerdeabteilung in Strafsachen, hiess die dagegen erhobene Beschwerde des Berufungsklägers teilweise gut und setzte die Untersuchungshaft definitiv bis zum 20. Dezember 2017 fest (STAact. 14.1.80).