C. Die Staatsanwaltschaft Nidwalden eröffnete gemäss Ergänzungsrapport der Kantonspolizei Nidwalden am 21. August 2017, ca. 10:30 Uhr, eine Strafuntersuchung gegen den Berufungskläger (STA-act. 2.63). Den Akten lässt sich keine Eröffnungsverfügung entnehmen. Die Strafverfolgungsbehörde weitete die Strafuntersuchung am 31. August 2017 wegen mehrfacher Drohung, mehrfacher Nötigung, mehrfacher Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz, Tätlichkeiten, mehrfacher geringfügiger arglistiger Vermögensschädigung, mehrfachen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen sowie Ehrverletzung auf den Tatbestand des unrechtmässigen Bezugs von Leistungen der Sozialhilfe aus (STA-act. 12.34).