A. A.__ (nachfolgend Beschuldigter, Berufungskläger) und B.__ (nachfolgend Zivilklägerin) führten seit Mai 2014 eine Liebesbeziehung. Nach einer Auseinandersetzung in der Nacht vom 5. auf den 6. August 2016 beendete die Zivilklägerin die bestehende Liebesbeziehung und zog aus der gemeinsamen Wohnung in Z.__ aus. Während der Beziehung bewirtschafteten die Zivilklägerin und der Berufungskläger gemeinsam zwei Blumenfelder in Y.__ und X.__. Für die Zivilklägerin stellte diese Tätigkeit einen wichtigen Bestandteil ihres Lebens dar, weshalb sie den Berufungskläger zunächst auch nach der Trennung bei der Bestellung der Blumenfelder weiter unterstützte.