Erwägungen: 1. Der Entscheid des Konkursgerichts kann innert zehn Tagen mit Beschwerde angefochten werden (Art. 174 Abs. 1 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs, SchKG; SR 281.1). Die Beschwerdeführerin hat das Konkurserkenntnis am 13. Januar 2021 in Empfang genommen. Die zehntägige Rechtsmittelfrist endete folglich in Berücksichtigung des Wochenendes vom 23./24. Januar am 25. Januar 2021 (Art. 142 Schweizerische Zivilprozessordnung, ZPO, SR 272). 3│5 Die Beschwerde vom 22. Januar 2021 (Eingang 25. Januar 2021) ist grundsätzlich rechtzeitig eingegangen.