B. Mit Schreiben vom 22. Januar 2021 (Eingang: 25. Januar 2021) erhob die Beschwerdeführerin Beschwerde gegen den Konkursentscheid. Sie beantragte sinngemäss die Aufhebung der Konkurseröffnung. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass der geschuldete Betrag von Fr. 14'026.45 auf das Konto der Gerichtskasse überwiesen werde, zwischen dem 25. und 26. Januar 2021. Der Beweis der Zahlung werde per Email an die Adresse kantonsgericht@nw.ch übermittelt. Weitere Begründungen wurden nicht vorgebracht und auch keine Beweismittel aufgelegt. C. Das Obergericht, Beschwerdeabteilung in Zivilsachen, hat die Sache am 27. Januar 2021 abschliessend beurteilt.