5. Die Kosten des Berufungsverfahrens von Fr. 1'000.– werden dem Berufungskläger auferlegt. Er hat demnach Fr. 6'421.20 (Busse Fr. 1'400.–, Kosten Vorverfahren und erstinstanzliches Gerichtsverfahren Fr. 4'021.20, Kosten Berufungsverfahren Fr. 1'000.–) innert 30 Tagen ab Rechtskraft dieses Urteils mit beiliegendem Einzahlungsschein an die Gerichtskasse Nidwalden zu überweisen. 6. Es wird keine Entschädigung oder Genugtuung zugesprochen. 7. Zustellung dieses Urteils an: Stans, 2. Februar 2021 OBERGERICHT NIDWALDEN Strafabteilung Die Vizepräsidentin lic. iur. Barbara Brodmann Der Gerichtsschreiber MLaw Silvan Zwyssig Versand: