4. Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten von total Fr. 4'021.20 (Ermittlungs- und Untersuchungskosten [Gebühren und Auslagen] Fr. 700.‒, Gerichtsgebühr [inkl. Auslagen und die Mehrkosten von Fr. 400.– für die vom Berufungskläger veranlasste Ausfertigung eines begründeten Urteils] Fr. 3'321.20) werden dem Berufungskläger auferlegt.