Er achtete pflichtwidrig nicht auf den Tacho und seine Fahrgeschwindigkeit, vermag darin aber keinen Fehler zu erkennen. Vielmehr zeigt er sich hinsichtlich der Unrechtmässigkeit seines Verhaltens uneinsichtig und bagatellisiert sein (strafbares) Verhalten – bei welchem es sich immerhin um ein Vergehen handelt –, indem er dieses als alltägliches (Kavaliers-)Delikt abtut («Es darf als gerichtsnotorisch vorausgesetzt werden und wurde mit grösser Wahrscheinlichkeit von allen Gerichts- und Justizangehörigen auch schon mehrfach selber so erlebt, dass oft auf geraden und völlig von jeglichem Verkehr freien Strassen, die man sehr gut kennt und wo man weiss, dass weiter