5.3.2 Für die rechtlichen Grundlagen betreffend den subjektiven Tatbestand von Art. 90 Abs. 2 SVG wird vollumfänglich auf die zutreffenden Ausführungen im Urteil SE 18 33 verwiesen (dortige E. 8.3.2 S. 15 [Art. 82 Abs. 4 StPO]). 5.4