Die bauliche Breite des Trottoirs beträgt 200 cm, inkl. der beidseitigen Randsteine (je 10 cm) (Amtsbericht bzw. Fotobericht Polizei vom 14. Juni 2018 [STA-act. 1.48 f.]). Die vom Berufungskläger aufgelegte Fotografie zeigt ein Radarmessgerät, dessen linke, strassengewandte Seite bündig zum Randstein steht. Bloss der Standfuss mit Grundplatte, mit einer Breite von zirka 12 cm (Amtsbericht Polizei vom 14. Juni 2018 [STA-act. 1.48]) steht auf dem Asphaltabschnitt des Trottoirs. Die Behauptung, das Radarmessgerät rage bis zur Hälfte in das Trottoir hinein, ist somit aktenwidrig.