4.3.1 Der Berufungskläger bemängelt das Gutachten METAS. Für dieses sei ein falsches Foto als Grundlage verwendet worden, weshalb das Gutachten bereits aus diesem Grund nicht verwertbar sei. Inhaltlich behandle das Gutachten zudem in erster Linie technische Fragen, die gar nicht Gegenstand der Ausführungen des Berufungsklägers gewesen seien. Vielmehr sei es einzig um die Frage gegangen, ob die Polizei das Messgerät am 18. Januar 2018 in doppelter Weise falsch und widerrechtlich aufgestellt habe.