Ausgehend von einer Trottoirbreite von 2 Metern verblieb den nicht motorisierten Verkehrsteilnehmern (nach Abzug der beidseitigen Randsteine von je zirka 10 Zentimeter Breite und den hineinragenden Standfüssen von zirka 12 Zentimeter) eine Asphaltfläche von ungefähr 168 Zentimeter und damit knapp 93 Prozent der normalerweise befahrbaren Asphaltfläche von 180 Zentimeter. Obwohl dadurch die zur Verfügung stehende Fortbewegungsfläche geschmälert wurde, war die Platzierung des Radarmessgeräts angesichts der verbleibenden grosszügigen Platzverhältnisse weder geeignet den Verkehr auf dem Trottoir zu behindern noch Verkehrsteilnehmer zu gefährden.