4.2.2 Die Standfüsse des Radarmessgeräts ragten zirka 12 Zentimeter in den Asphaltabschnitt des kombinierten Geh- und Radwegs hinein. Ausgehend von einer Trottoirbreite von 2 Metern verblieb den nicht motorisierten Verkehrsteilnehmern (nach Abzug der beidseitigen Randsteine von je zirka 10 Zentimeter Breite und den hineinragenden Standfüssen von zirka 12 Zentimeter) eine Asphaltfläche von ungefähr 168 Zentimeter und damit knapp 93 Prozent der normalerweise befahrbaren Asphaltfläche von 180 Zentimeter.