Der Radarmessstandort liege etwa 100 Meter Distanz zu einer Schule. Die Höchstgeschwindigkeit auf diesem Strassenabschnitt betrage 50 km/h. Überdies verlaufe der Verkehr in beide Richtungen (Urteil SE 18 33 E. 8.2.2 S. 14 f.). Die Strasse sei innerorts beidseitig bebaut und es gebe einige Einmündungen bzw. Zufahrten. Einseitig gebe es ein der Strasse entlang verlaufendes Trottoir. Zur Mittagszeit und bei schlechten Wetterverhältnissen müsse mit schlecht sichtbaren Fussgängern oder Fahrradfahrern gerechnet werden.