Aufgrund der Hecke könnten Fahrradfahrer an dieser Stelle sowieso nicht ganz am Rande fahren. Ferner dürfe aufgrund der vorliegenden Umstände (befahrene Strasse, Benützung des Trottoirs durch Fahrradfahrer und Fussgänger) erhöhte Aufmerksamkeit der Fussgänger und Verkehrsteilnehmer erwartet werden. Der Verwertbarkeit der Radarmessung stehe somit nichts entgegen (Urteil SE 18 33 E. 6.3 S. 12 f.).