Nr. aa, Grundbuch Oberdorf, gestanden (Urteil SE 18 33 E. 5.1 S. 9). Das Schotterbeet befinde sich zwischen Trottoirrand und einer Hecke, wobei die Hecke als Abtrennung der Liegenschaft zur Strasse diene. Es sei ausserhalb des Bereichs, welche vom Eigentümer bzw. den Bewohnern der Liegenschaft benutzt werde, weshalb diese durch das Aufstellen des Messgeräts in keiner Weise beeinträchtigt gewesen seien. Es liege ein sehr geringer Eingriff der Polizei in das Privateigentum vor, namentlich auch da die Kontrolle nur zwei Stunden gedauert habe (Urteil SE 18 33 E. 5.5 S. 11).