Gemäss dem beim Eidgenössischen Institut für Meteorologie (nachfolgend: «METAS») eingeholte Gutachten vom 30. Januar 2019 (Gutachten METAS) sei eine Knickstrahlreflexion die wahrscheinlichste Möglichkeit einer fehlerhaften Geschwindigkeitsmessung, namentlich nachdem lediglich ein Front-Foto vorhanden sei. Die Beobachtung des Messbeamten, wonach der Fahrer deutlich über 50 km/h gefahren sei, die Position des Fahrzeuges auf dem Bild sowie das Fehlen einer Reflexionsfläche in den kritischen Bereichen würden jedoch stark darauf hinweisen, dass keine Reflexion stattgefunden habe (Urteil SE 18 33 E. 4.2.2 S. 8).