Der Messbeamte habe das Messgerät während der gesamten Kontrollzeit überwacht (Urteil SE 18 33 E. 4.2.1 S. 7 f.). Gemäss dem beim Eidgenössischen Institut für Meteorologie (nachfolgend: «METAS») eingeholte Gutachten vom 30. Januar 2019 (Gutachten METAS) sei eine Knickstrahlreflexion die wahrscheinlichste Möglichkeit einer fehlerhaften Geschwindigkeitsmessung, namentlich nachdem lediglich ein Front-Foto vorhanden sei.