«Am 18.01.2018 um 12.03 Uhr lenkte [der Berufungskläger] den Personenwagen mit den Kontrollschildern NW __ auf der Kantonsstrasse in Oberdorf (NW), in Fahrtrichtung Engelberg (OW) in Kenntnis der auf jenem Streckenabschnitt zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h willentlich mit stark überhöhter Geschwindigkeit, nämlich mit 83 km/h (nach Abzug der Toleranz von 5 km/h) und damit um 33 km/h schneller als erlaubt.»