1.3.3 Gegenständlich wurde gegen ein Urteil des Einzelgerichts Berufung eingelegt. Das Gericht verfügt über die im Vorverfahren sowie im erstinstanzlichen Gerichtsverfahren abgenommenen Beweise und damit über alle für den Schuld- und Strafpunkt erforderlichen Informationen und Nachweise. Namentlich hat der Berufungskläger anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung am 16. April 2019 betreffend die finanziellen Verhältnisse bestätigt, dass diese seit dem Steuerjahr 2016 im Wesentlichen unverändert sind (KG-act. B./3 EVP beschuldigte Person S. 3;