Im Weiteren beantragte der Berufungskläger die Edition der Unfallstatistik der Nidwaldner Kantonspolizei für die gerade Strecke ab der Verzweigung «Chlitableten» in Richtung Engelberg. D. Am 24. Juli 2019 wurde der Staatsanwaltschaft Frist angesetzt, um Anschlussberufung zu erklären oder einen begründeten Nichteintretensantrag zu stellen. Mit Eingabe vom 25. Juli 2019 teilte die Staatsanwaltschaft ihren Verzicht auf Erhebung einer Anschlussberufung mit. E. Mit prozessleitender Verfügung vom 5. September 2019 wurde, mit Zustimmung der Parteien, das schriftliche Verfahren angeordnet und dem Berufungskläger Frist zur Einreichung der Berufungsbegründung angesetzt.