C. Der Berufungskläger liess, nunmehr vertreten durch Rechtsanwalt Reto Ineichen, fristgerecht Berufung anmelden. Das begründete Urteil wurde diesem am 15. Juli 2019 zugestellt. Mit Berufungserklärung vom 19. Juli 2019 beantragte der Berufungskläger: «1. Das Urteil des Kantonsgerichts Nidwalden vom 16. April 2019 sei aufzuheben. 2. A.__ sei vom Vorwurf der groben Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsgesetzgebung freizusprechen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Staates.»