2018, um 12:03 Uhr, innerorts auf der Kantonsstrasse in Oberdorf, Höhe Kaserne, in Fahrtrichtung Engelberg bei einer Geschwindigkeitskontrolle mit 88 km/h gemessen worden zu sein. Nach Abzug der Toleranz von 5 km/h sei bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h eine Überschreitung von 33 km/h verblieben. Der Strafbefehl wurde am 1. März 2018 der damaligen Rechtsvertreterin des Berufungsklägers zugestellt. Mit Schreiben vom 12. März 2018 (Eingang bei der Staatsanwaltschaft am 13. März 2018) liess der Berufungskläger formund fristgerecht Einsprache gegen den Strafbefehl vom 28. Februar 2018 erheben.