18 800 vom 28. Februar 2018 sprach die Staatsanwaltschaft Nidwalden A.__ («Beschuldigter»/«Berufungskläger») der vorsätzlichen groben Verkehrsregelverletzung durch Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit schuldig, bestrafte ihn – unter Ansetzung einer Probezeit von 2 Jahren – mit einer aufgeschobenen Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je Fr. 160.‒, einer Busse von Fr. 1'500.‒, bei schuldhaftem Nichtbezahlen ersatzweise zu vollziehen durch eine Freiheitsstrafe von 10 Tagen und auferlegte ihm die Verfahrenskosten von Fr. 500.‒. Konkret wurde ihm vorgeworfen als Fahrzeuglenker des Personenwagens der Marke VW mit den Kontrollschildern NW __, am Donnerstag, 18. Januar