Im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht als Versicherungsgericht beträgt das ordentliche Honorar Fr. 400.‒ bis Fr. 6‘000.‒ (Art. 47 Abs. 3 PKoG [NG 261.2]). Der Kanton vergütet dem im Rahmen der unentgeltlichen Rechtspflege bestellten Rechtsbeistand das ordentliche Honorar mit einem Stundenansatz von Fr. 220.00 (Art. 38 Abs. 2 PKoG). Rechtsanwältin Teixeira machte ein Honorar von Fr. 4'488.30 (Honorar Fr. 4'107.40 [18.67 Stunden à Fr. 220.‒], Auslagen Fr. 60.‒ zuzüglich Mehrwertsteuer 7.7% Fr. 320.90) geltend. Dieses erscheint der Sache angemessen und wird bewilligt.