6.5 Das ermittelte Valideneinkommen wurde von der Beschwerdeführerin nicht kritisiert und ist auch nicht zu beanstanden, sodass sich eine Weiterung erübrigt. 6.6 Wird das Valideneinkommen 2020 von Fr. 57'085.‒ dem Invalideneinkommen 2020 von Fr. 36'708.‒ gegenübergestellt, ergibt sich eine Erwerbseinbusse von Fr. 20'377.‒ oder ein rentenausschliessender Invaliditätsgrad von 36%.