5.3.4 Die Beschwerdeführerin kritisiert sodann die interdisziplinäre Arbeitsfähigkeitsbeurteilung. Obwohl die Ganzkörperbeschwerden sowie ihre erhöhte Ermüdbarkeit und Erschöpfbarkeit als nachvollziehbar beurteilt würden, seien sie bloss unzureichend gewürdigt worden. Es sei ohne die gegenseitigen Wechselwirkungen mit den rheumatologischen Diagnosen ausreichend zu würdigen, einzig auf die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit aus psychiatrischer Sicht abgestellt worden.