Der psychiatrische Gutachter konnte für die anamnestisch angegebenen Sinnestäuschungen (Stimmenhören und Schattensehen) weder Hinweise finden (IV-act. 210, S. 97) noch eine nosologische Zuordnung vornehmen (IV-act. 210, S. 103). Im Übrigen finden sich weder im Bericht der behandelnden Psychiaterin Eschmann-Mehl noch dem Bericht der Luzerner Psychiatrie vom 11. Januar 2019 (IV-act. 164) entsprechende Befunde. Schliesslich hat der Gutachter unter dem Titel «Ressourcen» eine entsprechende Minderung durch einen krankheitsbedingten Rückzug in depressiven Phasen vermerkt, aber auch festgehalten, dass die Explorandin kollegiale Unterstützung hat (Sohn, Mutter, Cousin; IV-act. 210 S. 123).