5.3.1 Die Beschwerdeführerin macht geltend, die behandelnde Psychiaterin Dr. med. Gabrielle Eschmann-Mehl habe in ihrem zu Handen der IV-Stelle verfassten Bericht vom 25. Februar 2020 festgehalten, dass sie an einer rezidivierenden Störung, gegenwärtig mindestens mittelgradige Episode mit psychotischen Symptomen sowie unter einer kombinierten und anderen Persönlichkeitsstörung leide. Es bestehe eine volle Arbeitsunfähigkeit. Die Psychiaterin behandle sie seit März 2019 engmaschig und könne daher aus erster Hand 16