5.2 Die Gutachter der medaffairs AG haben ihre ärztliche Beurteilung in Kenntnis der medizinischen Vorakten vorgenommen, sich sorgfältig mit den gesundheitlichen Einschränkungen und Beschwerden der Beschwerdeführerin auseinandergesetzt und ihre Schlussfolgerungen gestützt auf ihre eigenen Untersuchungen getroffen. Die Ausführungen in der Beurteilung der medizinischen Zusammenhänge sind einleuchtend und die gezogenen Schlussfolgerungen zum Gesundheitszustand nachvollziehbar begründet.