4.2 Im Rahmen der 2017 eingeleiteten Rentenrevision holte die IV-Stelle einen Auszug aus dem Individuellen Konto ein (IV-act. 141). Dieses zeigt für das Jahr 2010 sowie ab November 2012 bis Ende 2016 ein ausserhäusliches Erwerbseinkommen. Die daraufhin kontaktierte Arbeitgeberin gab an, sie habe die Beschwerdeführerin von 15. November 2012 bis Januar 2018 wöchentlich im Umfang von circa 6 Stunden in ihrem Privathaushalt als Reinigungskraft und Bügelhilfe beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis sei gekündigt worden, weil die Arbeitgeberin den Haushalt wieder selber habe erledigen wollen (IV-act.