Ehemann und Sohn würden einspringen (IV-act. 127 S. 23). In der Folge erhoben die Gutachter die (auf die Arbeitsfähigkeit auswirkenden) Diagnosen «Chronische Schmerzstörung mit somatischen und psychischen Faktoren» und eine «anhaltende depressive Störung, in der Regel mittelgradigen Ausmasses mit somatischem Syndrom». Die Gutachter bescheinigten ihr vorweg aus psychiatrischer Sicht (der Rheumatologe konnten keine Diagnose mit dauernder Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit stellen) eine volle Arbeitsunfähigkeit in der bisherigen und jeder anderen ausserhäuslichen Tätigkeit (IV-act. 127 S. 26).